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Sozialleistungen

Nach der Diagnose Brustkrebs steht die Genesung an erster Stelle. Plötzlich dreht sich das Leben um diese Krankheit und die Eindrücke. Gedanken und Sorgen müssen sortiert werden. Nachdem sich viele Patientinnen mit der Diagnose und Therapie befasst haben, kommt die Frage nach den Ansprüchen auf. „Was steht mir zu und wer ist dafür zuständig?“

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick und finden die wichtigsten Formulare und Anträge zum Download.

Sabine Scheefe
Sabine Scheefe

21.03.2023

Inhaltsverzeichnis

Welche zusätzlichen Leistungen erstattet die Krankenkasse?

Alle Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für die Diagnose und Behandlung einer Krebserkrankung. Neben den Behandlungen beim Arzt, im Brustzentrum oder im Krankenhaus werden aber auch sozialmedizinische Leistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen. Lesen Sie, hier welche Leistungen das genau sind und wie Sie diese in Anspruch nehmen können. Damit die Krankenkasse die Kosten (bis auf die von Ihnen zu leistende Zuzahlung) übernimmt, muss Ihr Arzt die Leistung immer verordnen.

Was muss ich für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse tun?

Um die Zuschüsse reibungslos zu erhalten, sollten Sie wie folgt vorgehen:
  • Lassen Sie sich das Hilfsmittel vom Arzt verordnen.
  • Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wie hoch der Zuschuss für das Hilfsmittel und wie der Ablauf ist, um die Zuschüsse zu erhalten.
  • Legen Sie im Sanitätshaus die Verordnung vor und lassen sich einen Kostenvoranschlag für das gewünschte Produkt erstellen.
  • Reichen Sie diesen bei der Krankenkasse ein und lassen sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.

Hilfsmittel für Brustkrebspatientinnen

Brustprothesen (Epithesen) und Spezial-BHs

Bei Brustkrebs kann eine vollständige oder teilweise Entfernung der Brust notwendig werden. Jede Frau kann dann selbst entscheiden, ob und wann ein Brustwiederaufbau vorgenommen wird. In der Zwischenzeit oder auch als Dauerlösung können Prothesen, spezielle BHs und/oder spezielle Badeanzüge das gewohnte Bild wiederherstellen. Es gibt eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die nach außen hin überhaupt nicht auffallen. Sie werden genau an die Körperform angepasst, so dass Sie fast wieder wie vor der Operation aussehen. Das ist ein beruhigendes Gefühl und oft entscheidend für das seelische Gleichgewicht.

Prothesen

Nach der Operation bekommen Sie schon in der Klinik eine weiche “Prothese” aus Baumwolle oder Schaumstoff, welche die empfindliche Haut schont. Ein paar Wochen später kann dann eine richtige Silikonprothese benutzt werden. Ein gut sortiertes Sanitätshaus bietet eine große Auswahl an Prothesen in unterschiedlichen Grundformen, in verschiedenen Körbchengrößen und Hautfarben. Bei hochwertigen Silikonprothesen können die Brustwarzen separat gewählt und die Form der Brust individuell angepasst werden, was vor allem bei einseitiger Operation von Bedeutung ist. Es gibt auch selbsthaftende Silikonprothesen, die bei jeder Bewegung halten und sich anfühlen und bewegen wie eine natürliche Brust. Für Frauen, die brusterhaltend operiert wurden, gibt es Teilprothesen, die der Brust wieder eine schöne Form geben und die Symmetrie zur gesunden Brust herstellen.

Für die Anprobe im Sanitätshaus dürfen Sie sich ruhig etwas Zeit lassen. Testen Sie aus, womit Sie am besten zurechtkommen. Die Prothese sollte bequem sitzen und nirgends drücken. Nehmen Sie zur Anprobe eine Freundin mit, die beurteilen kann, was am besten aussieht.

Die Kosten für die brustprothetische Versorgung werden in Deutschland grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Zu der Versorgung gehören das Hilfsmittel selbst, aber auch die Beratung und Anpassung vor Ort im Sanitätshaus.

Spezial-BHs

Spezial-BHs für Brustprothesen haben rechts, links oder beidseitig eine Tasche, in die man die Prothese hinein schiebt, damit sie nicht rutscht. Auch diese sind in Sanitätshäusern erhältlich. Es gibt zudem Spezial-Badeanzüge und Bikinis mit entsprechenden Taschen. Bei Spezial-BHs und Spezial-Bademode beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zuschuss, der je nach Bundesland und Krankenkasse variiert. Bei einem Spezial-BH beträgt er um die 40 Euro, bei einem Spezial-Badeanzug um die 50 Euro.

Als Anhaltspunkte können folgende Leistungen gelten:

  • Erstversorgung nach Brustamputation
    1 Erstversorgungsprothese (Schaumstoff) plus 1 Erstversorgungs-BH
  • Erstausstattung
    1 bis 2 Brustprothesen
    2 Spezial-BHs (mit oder ohne eingenähter Tasche)
    1 Spezial-Badeanzug (Zuschuss abhängig von Krankenkasse)
  • Jährlich
    2 Spezial-BHs (mit oder ohne eingenähter Tasche)
  • Alle 2 Jahre
    1 neue Brustprothese
    Zum Teil ein Spezial-Badeanzug

In der Regel leisten die Krankenkassen außerdem Ersatz bei Funktionsverlust einer Haft-Prothese, bei Defekt der Prothese oder bei Veränderung des Körpergewichts. Die Zu- oder Abnahme der Brust muss ärztlich bestätigt werden.

Perücken

Die meisten Patientinnen leiden während einer Chemotherapie unter teilweisem oder vollständigem Haarverlust. Etwa 4 Wochen nach Ende der Chemotherapie wächst das Haar wieder nach. Sie sollten sich rechtzeitig überlegen, ob sie Haarersatz, Tücher, Hüte oder Mützen tragen möchten. Wenn Sie sich für eine Perücke entscheiden, macht es am meisten Sinn, sie vor Therapiebeginn auszuwählen. Dann kennt der auf Perücken spezialisierte Friseur Ihre Frisur, Haarfarbe und Haarbeschaffenheit. Und Sie können in Ruhe eine entsprechende Perücke aussuchen oder anfertigen lassen. Der Preis einer Perücke richtet sich nach Qualität (Kunsthaar, Echthaar, Maßanfertigung) und Haarlänge. Manche Frauen freuen sich über die Möglichkeit einer neuen Frisur, andere entscheiden sich für einen Haarersatz, der Ihrem natürlichen Haar möglichst ähnlich ist. Medizinische Qualitätsperücken unterscheiden sich kaum vom natürlichen Haar.

Weitere Leistungen der Krankenkasse

Fahrtkostenübernahme

Fahrten zur Chemo- und zur Strahlentherapie werden von der Krankenkasse erstattet. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, für welche Fahrten die Kosten übernommen werden und welche Nachweise Sie vorlegen müssen. In der Regel müssen Sie einen Antrag auf Erstattung von Fahrkosten stellen oder eine sogenannte Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt vorlegen.

Allerdings werden Zuzahlungen fällig. Diese betragen zehn Prozent der Fahrtkosten: mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Fahrt. Fragen Sie auch nach, welche Regelungen gelten, falls Sie doch einmal von Ihrem Partner, einem Angehörigen oder Ihrer Freundin zur Behandlung gefahren werden.

Familien- und Haushaltshilfe

Während der Krebsbehandlung kann eine Haushaltshilfe Ihnen die Lasten des Alltags wegnehmen, um sich auf die Heilung zu konzentrieren. Eine Haushaltshilfe regelt den Tagesablauf und erledigt alle Arbeiten im Haushalt. Sie übernimmt zum Beispiel die Reinigung der Wohnung, kauft ein und unterstützt Sie bei der Betreuung Ihrer Kinder.

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe und wer zahlt dafür?

Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht grundsätzlich dann, wenn die haushaltsführende Person den Haushalt nicht mehr weiterführen kann und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Eine Haushaltshilfe ist bei schwerer Krankheit auch ohne, ein im Haushalt lebendes Kind möglich. Sie wird von den gesetzlichen Kassen gezahlt, wobei Sie sich an den Kosten beteiligen müssen. Das sind mindestens fünf und höchsten zehn Euro pro Tag. Die Zuzahlung richtet sich nach Ihrer individuellen Situation. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Befreiung von den Kosten möglich.

Wie stelle ich einen Antrag auf Haushaltshilfe?

Die eigene Krankenkasse informiert Sie über die Möglichkeiten einer Haushaltshilfe und die entsprechenden Antragsformulare. Mit dem Antrag muss eine ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit einer Haushaltshilfe eingereicht werden. Darin müssen die benötigte Stundenzahl und die Zeitdauer bescheinigt werden.

Wann sollte ich mich um einen Antrag auf Haushaltshilfe kümmern?

Erkundigen Sie sich so früh wie möglich bei Ihrer Krankenkasse, und warten Sie nicht, bis Sie aus dem Krankenhaus entlassen sind. Sprechen bereits in der Klinik mit Ihrem Arzt darüber. Er wird Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Manchmal ist es schwierig, sofort eine Haushaltshilfe zu bekommen. Dann klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob Sie selbst eine Hilfe organisieren können. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet. Die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem „angemessenen Verhältnis“ zu den sonst für eine Haushaltshilfe entstehenden Kosten steht. In diesen Fällen ist immer eine Beratung und Absprache mit der Krankenkasse notwendig sein.

Krankengeld

Gesetzlich Versicherte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – meist nach 6 Wochen – Krankengeld (§§ 44, 46 – 51 SGB V). Es beträgt 70 % des Brutto-, jedoch maximal 90% des Nettolohns und wird für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten gelten – wie auch in der privaten Krankenversicherung – die im Vertrag individuell vereinbarten Krankentagegeld-Regelungen.

Wichtig: Eine lückenlose Krankschreibung ist sehr wichtig! Jede neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss lückenlos an die bisherige anschließen damit Sie den vollen Krankengeldanspruch nicht verlieren. Ihr Arzt muss Sie spätestens am nächsten Werktag nach Ihrem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erneut krankschreiben.

Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

Um einen Teil der finanziellen Nachteile aufzufangen, die Ihnen durch Ihre Krebserkrankung entstehen können, gibt es den gesetzlichen Weg, sich als schwerbehindert einstufen zu lassen. Mit Hilfe des Schwerbehindertenausweises können Sie bei Behörden, Arbeitgebern und Sozialleistungsträgern Ihre Behinderung nachweisen. Denn ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten Sie Vorteile bei der Steuer, öffentlichen Verkehrsmittel oder auf der Arbeit. Nach einer Brustkrebserkrankung wird Ihnen in der Regel zunächst der Grad der Behinderung auf 50 für eine Dauer von fünf Jahren anerkannt (Heilungsbewährung).

Welche Vorteile bringt der Ausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis bringt gewisse Vorteile, von denen Sie während der Erkrankung durchaus profitieren können. So haben Sie zum Beispiel Vorteile beim Kündigungsschutz, mehr Urlaub, Steuererleichterungen, Vergünstigungen in der KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung, vorgezogene Altersrente oder eine preiswertere Nutzung des öffentlichen Verkehrs usw.

Wo wird der Schwerbehindertenausweis beantragt?

Einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie beim zuständigen Versorgungsamt. Welcher Behinderungsgrad in den Schwerbehindertenausweis eingetragen wird, entscheidet die Behörde erst nach Vorlage aller benötigten ärztlichen Auskünfte. Die Anerkennung der Schwerbehinderung ist teilweise auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt (Heilungsbewährung). Das Versorgungsamt fordert im Allgemeinen zusätzliche Unterlagen von den angegebenen Ärzten, Kliniken und Trägern der Sozialversicherung an und erstellt auf der Grundlage der mitgeteilten Befunde einen Feststellungsbescheid.

Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare bieten die Krebsberatungsstellen oder z.B. die „Breast Care Nurses” in Ihrem Behandlungszentrum an. Allgemeine Fragen lassen sich auch per Telefon bei verschiedenen Beratungsstellen klären. Reichen Sie am besten alle schon vorhandenen ärztlichen Unterlagen bereits bei Antragstellung ein. Unter einfach-teilhaben.de finden Sie Ihre passende Antragsstelle.

Rehabilitation

Ist die Therapie erfolgreich abgeschlossen, folgt die Phase der Rehabilitation. Durch die Therapien in einer Reha-Klinik werden Sie für die Rückkehr in Ihren Alltag gestärkt. Die Erkrankung und Behandlung haben ihnen viel abverlangt, nun geht es darum, wieder Kraft zu tanken.

Was leistet eine Onkologische Reha?

Eine Onkologische Reha soll die Wirkung der ersten, akuten Therapie der Krebserkrankung festigen und unterstützen. Da die Krebserkrankung und Ihre Behandlung Sie als ganzen Menschen gefordert haben, verfolgt die Onkologische Reha auch einen ganzheitlichen Ansatz.

Übliche Angebote sind die Ernährungsberatung, Sport- und Bewegungstherapien, psychologische Beratungen und Maßnahmen zur Krankheitsverarbeitung oder auch Beratungen für den beruflichen Wiedereinstieg.

Spezialisierte Rehakliniken bieten sämtliche Maßnahmen zur Therapie bzw. Nachsorge bei Krebsbehandlungen an. In Deutschland gibt es viele Kliniken mit diesem Schwerpunkt, die Sie über Klinikverzeichnisse oder den Sozialdienst der Krankenhäuser finden können.

Wer kommt für die Kosten auf?

Zu den Standardleistungen gehören die medizinische Betreuung, Unterkunft und Verpflegung während eines dreiwöchigen Aufenthalts in einer Reha-Einrichtung. Die Kosten für eine Reha werden bei gesetzlich versicherten Patientinnen von den gesetzlichen Krankenkassen oder der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen. Privat versicherte Patientinnen müssen die Kostenübernahme mit ihrer Versicherung prüfen. Bei Beamten erfolgt die Finanzierung über die private Krankenversicherung sowie ihre Beihilfestelle. Für den Aufenthalt in einer Anschlussheilbehandlung hat man nur längstens über einen Zeitraum von 14 Tagen eine Zuzahlung zu leisten, wobei die Zuzahlung für den stationären Aufenthalt im Krankenhaus angerechnet wird. Pro Reha-Tag sind 10 Euro zu zahlen.

Wo wird die Reha beantragt?

Der Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung wird von den Sozialdiensten der Kliniken oder z.B. von den „Breast Care Nurses” übernommen. Alle anderen Reha-Formen müssen Sie selbstständig bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Wenn nötig, wird Ihr Antrag von dort an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet.

Unter deutsche-rentenversicherung.de können Sie Ihre Reha beantragen.

Weitere Formulare und Anträge

Antrag: Vertrag pausieren

Aufgrund Ihrer Krankheit kann es vorkommen, dass Sie manche Angebote, welche Sie im Abo abgeschlossen haben, vorübergehend nicht wahrnehmen können. In den meisten Fällen können Sie diese Verträge für eine bestimme Zeit ruhen lassen; Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Bestätigung über Ihre Krankheit vom Arzt. Hier finden Sie einen vorformulierten Antrag, den Sie Ihrem Arzt vorlegen können.

Antrag: Kitastunden erhöhen

Die Diagnose Brustkrebs kann den geordneten Alltag ziemlich durcheinanderbringen und die Therapie ist meistens für Mütter eine ganz besondere Herausforderung. Da kann es manchmal schon helfen, wenn Sie unter der Woche durch eine Erhöhung der Kitastunden des Kindes/der Kinder 1-2 Stunden mehr Zeit haben. Durch eine schriftliche Bestätigung können Sie Ihrem Wunsch mehr Nachdruck verleihen.

Anschlussrehabilitation (AHB)

AHB steht für die Anschlussheilbehandlung. Sie muss spätestens 6 Wochen nach dem Behandlungsende angetreten werden und vom letztbehandelnden Arzt/ Zentrum beantragt werden. Bei der AHB wird zuerst ein Platz in der infrage kommenden Einrichtung reserviert, danach der Antrag an die Rentenversicherung geschickt. Es ist ratsam, sobald das Behandlungsende absehbar ist, die Maßnahme einzuleiten. Häufig sind die Strahlentherapeuten die letztbehandelnden Ärzte. Kostenträger ist der Rentenversicherer. Für Patientinnen, die sehr aufwendig operiert wurden, z.B. OPs mit plastischen Rekonstruktionen, scheidet eine AHB in aller Regel aus, weil ein deutlich längerer Wundheilungsverlauf die 6 Wochenfrist überschreiten würde. Für sie kommt dann eine onkologische Reha infrage.

Wiedereingliederung

Wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig waren, steht Ihnen eine sog. Wiedereingliederungsmaßnahme zu. Das bedeutet, dass Sie sukzessiv den vollen Umfang Ihrer Tätigkeit wieder aufnehmen können. Dieser Antrag wird bei der Krankenkasse und in Abstimmung mit dem Arbeitgeber gestellt. In aller Regel läuft diese Maßnahme über vier Wochen, kann im Bedarfsfall aber auch verlängert werden.

Das vorgefertigte Formular stellt Ihnen Ihr Mammazentrum, Ihre Praxis oder BCN aus.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person (Bevollmächtigte) eine andere Person (Vollmachtgeber), im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Entscheidungen für den Vollmachtgeber zu treffen. Mit der Vorsorgevollmacht darf der Bevollmächtigte anstelle des Vollmachtgebers entscheiden. Deshalb ist es wichtig, dass zwischen diesen Personen uneingeschränktes persönliches Vertrauen besteht.

Hinweis: Sie sollten die Seiten des Vollmachtsformulars unbedingt fest miteinander verbinden (z.B. mittels Heftklammer), wenn möglich, sollte die Download-Vorlage bereits doppelseitig ausgedruckt werden.

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